Ist mein Hausangebot wirklich gut? Leistungen vergleichen, Lücken finden
Zwei Hausangebote lassen sich selten direkt vergleichen: Das eine endet an der Bodenplatte, das andere schließt sie ein; das eine rechnet Malerarbeiten mit, das andere nicht. Der AngebotsCheck von HausEKG macht sichtbar, was wirklich enthalten ist — und was später als Mehrkosten kommen kann.
Stand Oktober 2026: Hochladen und automatische Auswertung sind in Vorbereitung. Wenn Sie schon jetzt ein Angebot prüfen lassen möchten, schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Die Checkliste unten können Sie heute selbst benutzen.
Was wir vergleichen
Leistungsumfang
Welche Gewerke sind enthalten, und wo endet die Leistung — zum Beispiel „ab Oberkante Bodenplatte“?
Baubeschreibung
Sind Bauweise, Wandaufbau, Fenster, Haustechnik und Ausbau konkret beschrieben — mit Fabrikat, Typ oder Kennwert statt „hochwertig“?
Annahmen und Ausschlüsse
Was setzt der Anbieter voraus (Baugrund, Zufahrt, Kran, Baustrom), und was schließt er ausdrücklich aus?
Zahlungsplan
Passen die Raten zum Baufortschritt, und sind die Regeln für Verbraucherbauverträge eingehalten?
Technischer Standard
Energiestandard, Lüftung, Heizung, Schallschutz: Meinen zwei Angebote mit demselben Begriff auch dieselbe Ausführung?
Mehrkosten-Risiken
Positionen, die fehlen, nur als Pauschale geführt sind oder „bauseits“ — also von Ihnen — zu erbringen wären.
Wie das Ergebnis aussieht
Keine KI-Note und kein pauschales „gut“ oder „schlecht“. Jede Feststellung nennt das Dokument, die Position oder Seite und wie sicher sie ist. Was sich aus den Unterlagen nicht klären lässt, steht als offene Frage an den Anbieter da — so formuliert, dass Sie sie direkt weitergeben können.
Vergleichen lassen sich Angebote erst, wenn der Umfang angeglichen ist. Deshalb zeigt der AngebotsCheck zuerst die Unterschiede im Umfang und erst danach die Unterschiede im Standard.
Was Sie hochladen können, sobald es so weit ist
- das Hausangebot bzw. den Vertragsentwurf,
- die Bau- und Leistungsbeschreibung,
- den Zahlungsplan,
- Bemusterungs- und Ausstattungslisten sowie Zusatzangebote,
- Pläne — Grundrisse, Ansichten, Schnitte —, falls vorhanden.
Persönliche Daten wie Namen, Adressen oder Kontonummern brauchen wir dafür nicht. Schwärzen Sie sie ruhig vorher.
Checkliste: typische Lücken in Hausangeboten
Gehen Sie jedes Angebot mit dieser Liste durch und notieren Sie: enthalten, nicht enthalten, als Option — oder unklar. Alles Unklare fragen Sie schriftlich nach.
Vor und unter dem Haus
- Bodenplatte oder Keller — enthalten, oder beginnt die Leistung erst „ab Oberkante Bodenplatte“?
- Erdarbeiten, Aushub, Abfuhr und Entsorgung von Boden; Bodengutachten
- Grundleitungen und Entwässerung: Schmutzwasser, Regenwasser, Versickerung oder Zisterne
- Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation — und die Leitungen bis ins Haus
Baustelle
- Baustrom, Bauwasser, Baustraße und Bau-WC
- Kran und Transport der Elemente: Wer bestellt sie, und was gilt, wenn die Zufahrt eng ist?
- Gerüst — wer stellt es, und wie lange steht es?
Ausbau
- Ausbaustufe: „Ausbauhaus“, „bezugsfertig“, „schlüsselfertig“ sind keine gesetzlich festgelegten Begriffe — entscheidend ist die Liste der Leistungen
- Malerarbeiten, Bodenbeläge und Fliesen — mit Flächen und Qualitätsstufe?
- Innentüren, Treppe, Fensterbänke innen
- Rollläden oder Raffstores: elektrisch? an allen Fenstern?
- Sanitärobjekte und Armaturen: Fabrikat und Anzahl
Haustechnik
- Wärmeerzeuger und Warmwasser, Fußbodenheizung in allen Räumen?
- Lüftungsanlage: zentral oder dezentral, mit Wärmerückgewinnung?
- Elektro: Steckdosen, Schalter und Auslässe je Raum, Netzwerk, Außensteckdosen
Planung, Nachweise, Vertrag
- Entwurf, Bauantrag, Statik, Energienachweis und Luftdichtheitsmessung — im Angebot enthalten oder gesondert?
- Bauleitung und Abnahme: Wer ist Ihr Ansprechpartner auf der Baustelle, wie oft ist er vor Ort?
- Fertigstellungstermin oder Bauzeit verbindlich angegeben (§ 650k Abs. 3 BGB)?
- Bindefrist und Anpassungsklauseln: Wie lange gilt das Angebot, und darf der Anbieter es später ändern?
- Eigenleistungen: Was genau, bis wann — und was passiert, wenn sie sich verzögern?
- Außenanlagen: Terrasse, Zufahrt, Wege, Zaun
Was das Gesetz bei Verbraucherbauverträgen verlangt
Beauftragen Sie als Privatperson den Bau eines neuen Hauses, gelten besondere Schutzregeln (§§ 650i bis 650n BGB):
- Vor Vertragsschluss erhalten Sie eine Baubeschreibung in Textform mit dem Mindestinhalt aus Art. 249 § 2 EGBGB (§ 650j BGB).
- Was in der Baubeschreibung steht, wird Vertragsinhalt; ist sie unklar, gehen Zweifel zu Lasten des Unternehmers (§ 650k Abs. 1 und 2 BGB).
- Abschlagszahlungen dürfen insgesamt höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung betragen; bei der ersten Abschlagszahlung steht Ihnen eine Sicherheit von 5 % für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel zu (§ 650m Abs. 1 und 2 BGB).
- Sie haben ein Widerrufsrecht, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet (§ 650l BGB).
Ausführlich mit allen Kategorien der Baunebenkosten: Hausangebot prüfen — der Ratgeber.
Quellen und Stand
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 650i–650n; Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) Art. 249 § 2 — gesetze-im-internet.de. Stand: Oktober 2026.
Angebot prüfen lassen
Sie haben ein Angebot und wollen nicht warten? Schreiben Sie uns, welche Unterlagen Sie haben — wir sagen Ihnen, wie wir helfen können.